Grupės ieškiniai: Grupė ir jos atstovavimas
Lapinskas, Mindaugas |
Valančius, Virgilijus | Darbo gynimo komisijos pirmininkas / Thesis Defence Board Chairman |
Driukas, Artūras | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Krivka, Egidijus | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Vėlyvis, Stasys | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Višinskis, Vigintas | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Am 28. Februar 2002 verabschiedete das litauische Parlament neu gefassene Zivilprozessordnung, die viele neue fortschritliche Rechtsinstitute beinhaltete. Ein von solchen neuen Rechtsinstituten ist die Gruppenkalge (Class action). Als Rechtsinstitut die Gruppenklage ist in England im XVII Jahrhundert entstanden. Die Gruppenklage ist besonders populär in der USA am Anfang des XX Jahrhunderts geworden. Seit 1938 ist die Gruppenklage im Federal Gesetz verankert, und seit Jahre 1938 als „FEDERAL RULE Nr. 23 CLASS ACTION“ bekannt. Was man unter dem Begrif „Gruppenklage“ im litauischem Recht versteht, welchen Voraussetzungen muss die Situation entsprechen, in der die Gruppenklage zu verwenden ist, ist unklar, weil es keine detalisierende Gesetze über dieses Rechtsinstitut heut zu Tage gibt. In amerikanischem Recht stehen fest fünf wichtige Voraussetzungen, die ausgefühlen um Zivilprozess mit der Gruppenklage zu führen: 1. Die Gruppe muss so gross sein, dass die Alternative der Streitgenossenschaft unpraktisch wäre; 2. Der Kläger muss der Teilnähmer dieser Gruppe sein; 3. Es muss ein gemeinsames Interesse für die ganze Gruppe sein; 4. Die Interessen des Vertreters m��ssen der Interessen der Gruppe entschprechen; 5. Die Interessen der Gruppe müssen gerecht und adäquat vertretet sein; Die wichtigsten Vorteile der Gruppenklage sind: Verfahrensökonomie, der Rechtsschutz auch allen kleinsten Betroffenen, die Rechtssicherheit, der Abschreckungseffekt. Der Vertreter der Gruppe muss u. G. Voraussetzungen entsprechen: 1. Mitglied der Gruppe sein; 2. Selbstbetroffen sein 3. Vom Gericht als angemessener Vertreter der Gruppe annerkant werden. Im Repräsentationsystem der Gruppenklage spielt der Anwalt eine entscheidende Rolle. Grundlage der Beziehung zwischen Anwalt und die Gruppe ist seine Unabhängigkeit von der Gruppe. Von einem qualifizierten Anwalt ist zu verlangen, dass er über ausreichende Erfahrung verfügt, um dem Gericht Gewissheit zu geben, dass er ein überzeugter Advokat für seine Gruppe wird. Dieses Rechtsinstitut der Gruppenklage kann auf litauisches Rechtssystem gute Einwirkung haben, aber um es richtig anzuwenden, fählt es im Moment nach gesetzliche Regelung.