Teismo baudžiamojo įsakymo taikymo procesas: reglamentavimo ir taikymo problemos
Vabuolas, Valdas |
Laurikėnas, Adas | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Juzukonis, Saulius | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Ancelis, Petras | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Panomariovas, Artūras | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Zajančkauskienė, Jolanta | Recenzentas / Rewiewer |
Belevičius, Linas | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Barkauskas, Alvydas | Darbo gynimo komisijos narys / Thesis Defence Board Member |
Das Strafbefehlsverfahren: die Problemen der Reglamentierung und der Anwendung Zusammenfassung In der Magisterarbeit handelt es um die theoretische und praktische Problematik des Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist besondere vereinfachte Verfahrensart im Strafprozess. Die Magisterarbeit besteht aus der Einleitung, 5 Teilen und der Schlussbetrachtung. In der Einleitung wird die Themasaktualität umgeschrieben, die Ziele der Arbeit formuliert, die Untersuchingsmethoden erklärt. In der Arbeit werden untersucht: gesetliche Regelung des Strafbefehlsverfahrens, wobei die rechtsvergleichende Aspekte eingezogen sind, die wichtigste wissenchaftliche Literatur, die Praxis der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens, die Ergebnisse der Umfrage der das Strafbefehlsverfahren anwendenden Juristen, die mit der der Anwendung Strafbefehlsverfahrens zu tun haben. Im ersten Teil werden der Begriff des Strafbefehlsverfahrens, die geschichtliche Entwicklung der besonderen Verfahrensarten und die Verbreitung des Strafbefehlsverfahrens in anderen Laendern analisiert. Hier wird bemerkt, das Strafbefehlsverfahren ein schriftliches Verfahren ist, das in geeigneten Fällen dem Zweck der Verfahrensbeschleunigung, Prozessökonomie und der Einsparung von Kosten dient. Im zweiten Teil sind die Voraussetzungen des Strafbefehlsverfahrens erörtet. Die Staatsanwalt kann der Strafbefehlsantrag nur beim Vorliegen bestimmten Voraussetzungen stellen (Geldstrafe als Sanktion, Zustimmung des Verdächtigen, kein Einspruch des Verletzten, bzw. Die Ablehnung der Einspruchs, keine Zivilklage) und wenn eine Hauptverhandlung nicht erforderlich ist. Das Gericht muss auch an seiner Stelle sorgfältig prüffen, ob der Fall für die Lösung durch Strafbefehl geeignet ist. Gegen die Formulierungen der Voraussetzungen im Gesetz bestehen keine grundsätzliche Bedenken. Der dritten Teil ist der Problematik der Bewahrung der Rechten der Prozessbeteiligten gewidmet. Hier ist festgestellt, dass die Rechte der Bechuldigten und Verletzten im Strafbefehlsverfahren garantiert werden wenn die Regeln der Strafprozessordnung richtig angewandt sind. Im vierten Teil geht es um die Entscheidungsmöglichkeiten des Richters. In diesem Teil ist die Erklärung zu finden, dass der Richter an der Beurteilung des Staatsanwaltes nicht gebunden ist. Hat der Richter Bedenken, ist er zur Eröffnung der Hauptverhandlung verplichtet. Die Einstellungsmöglichkeit des Verfahrens besteht auch. Im fünften Teil werden Inhalt und die Rechtsfolgen Strafbefehls analisiert. Man wird, erklärt warum der Strafbefehlsantrag und der Strafbefehl, der dem Urteil gleich ist, inhaltlich übereinstimmen müssen. Rechtsschutz gegen den Strafbefehl ist der Einspruch. In diesem Teil werden die Problemen beim Einlegen des Einspuchs und Inkraftreten des Strafbefehls erörtet.. In der Schlussbetrachtung wird Fazit gemacht, dass die Einfürung des Strafbefehlsverfahrens positiv zu bewerten ist. Empfehlenswert ist die Ausweiterung der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens durch die Ausdehnung der Sanktionspalette. Die Einführung der Einspruchsrechten des Staatsanwaltes gegen Strafbefehl würde die Rechtspraxis verbessern.